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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tierkommunikation & Tierenergetic mit
Alexandra Höchstetter

Adresse:

Alexandra Höchstetter
Klärende Gespräche
Ringstr. 38
82131 Gauting
Tel.: 0176 416 233 41

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“

§1 Anwendung der AGB

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ und dem Kunden als Beratungsvertrag nach §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragspartnern nichts Anderes schriftlich
vereinbart wurde.


§2 Zustandekommen des Beratervertrags

Der Kunde nimmt Kontakt zu „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ auf und überlässt seine Kontaktdaten neben einer Beschreibung seines Anliegens. Im nächsten Schritt übersendet der Kunde das von „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ angeforderte, zur Beratung erforderliche Material. Der Vertrag kommt zustande, wenn „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ dieses Angebot des Kunden zum Abschluss eines Beratungsvertrags ausdrücklich annimmt. „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ ist berechtigt, eine Beratung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder vorzeitig zu beenden. Insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Anliegen geht, die „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht leisten kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können.


§3 Inhalt des Beratungsvertrages

3.1 „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung ihrer Ausbildung und Expertise zum Wohle des Kunden und seines Tieres anwendet. Es werden immer der Kunde sowie das Tier in die Beratung einbezogen.

3.2 „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ ist berechtigt, die Methoden und Vorgehensweisen anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Kunden entsprechen, sofern dieser hierüber keine Entscheidung trifft. Ein Erfolg der Beratung kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

3.3. „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ erbringt ihre Leistungen, sofern zwischen den Vertragspartner nichts anderes vereinbart wird, telefonisch oder per E-Mail schriftlich. Eine telefonische Beratungseinheit dauert in der Regel max. 60 Minuten. Sollte die Sitzung diesen Zeitrahmen überschreiten, ist „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ berechtigt, diesen Zeitaufwand entsprechend anteilig zu berechnen. Eine schriftliche Beratung umfasst in der Regel einen kurzen schriftlichen Bericht des Kunden oder ein vorab Telefonat zur Erfassung der Sachlage und eine schriftliche Zusammenfassung der Kommunikation von „Klärende Gespräche“ an den Kunden. Weitere telefonische und/oder schriftliche Nachfragen bzw. Erläuterungen werden entsprechend der Preisliste von „Klärende Gespräche“ an den Kunden berechnet.

3.4 Die Beratung von „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ ersetzt keine Untersuchung/Behandlung durch einen Tierarzt. Der Kunde ist aufgefordert, sein Tier bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich einem Tierarzt vorzustellen und behandeln zu lassen.


§4 Mitwirkung des Kunden

4.1 Der Kunde ist nicht zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Eine Beratung ist jedoch in der Regel nur bei aktiver Mitwirkung des Kunden effektiv möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Voraussetzung für die Beratung. Es werden immer der Kunde und das Tier in der Gesamtschau gesehen.


§5 Honorierung der Dienste

5.1 „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Dieser ergibt sich aus der dem Kunden bekannten Preisliste. Das Mindesthonorar beträgt immer den Satz für 60 Minuten, auch wenn das Gespräch nicht die vollen 60 Minuten dauert.

5.2 Über das zu zahlende Honorar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhält der Kunde eine Rechnung. Diese ist sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.

5.3 Bei Nichterreichbarkeit oder Nichterscheinen des Kunden zu einem vereinbarten Termin, ohne vorherige Mitteilung, schuldet der Kunde „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ unabhängig vom Grund für den Ausfall des Termins ein Ausfallhonorar in voller Höhe des Honorars (60 Minuten), das er hätte zahlen müssen, wenn der Termin in Anspruch genommen worden wäre.

5.4 Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind vom Kunden 48 Stunden vor dem Termin zu verlegen, ansonsten gelten sie als nicht in Anspruch genommen und es ist ein Ausfallhonorar in voller Höhe zu zahlen. Ausfallhonorare sind sofort zur Zahlung fällig.

5.5 Termine, die von Seiten „Klärende Gespräche“ abgesagt werden müssen, werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt. Der Kunde hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

§6 Vertraulichkeit
6.1 „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ behandelt sämtliche Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte und Beratung sowie sämtlicher Begleitumstände keinerlei Auskunft an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden.

6.2 Die Vertraulichkeit nach Ziffer 6.1 kann ausgesetzt werden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung oder Unterstützung des Kunden und/oder seines Tieres durch „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ persönliche Angriffe gegen „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ oder deren Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen schützen und/oder entlasten kann.

6.3 „Klärende Gespräche Alexandra Höchstetter“ führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Daten nicht zu. Er kann auch nicht die Herausgabe dieser Daten verlangen.


§7 Rechtswahl

Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht.


§8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/des Beratungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Januar 2023


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